RECHTSRAHMEN

Die LSB-Verordnung 2022 verständlich erklärt

Seit 21. September 2022 gilt für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater in Österreich eine neue Rechtsgrundlage: die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2022. Sie regelt, welche Ausbildung für die Gewerbeberechtigung nachzuweisen ist, wie umfangreich sie sein muss und welche Vorqualifikationen angerechnet werden.

Diese Seite fasst die wesentlichen Punkte zusammen. Hier geht’s zum Original:

Was die Verordnung regelt

Die Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Die Verordnung stützt sich auf § 18 Abs. 1 und § 352a Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 und legt fest, durch welche Belege die fachliche Qualifikation für den Gewerbeantritt als erfüllt gilt (§ 1). Weitere Bestimmungen betreffen die Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (§ 2) sowie die Anforderungen an ausbildungsberechtigte Personen (§ 3).

Alte und neue Verordnung im Vergleich

bis 20.09.2022 seit 21.09.2022
Rechtsgrundlage BGBl. II Nr. 140/2003 (i. d. F. 112/2006) BGBl. II Nr. 116/2022
Dauer kürzer, ohne Semestervorgabe in dieser Form sechs Semester
Umfang geringerer Stundenumfang mindestens 4.500 Zeitstunden
ECTS nicht ausgewiesen 180 ECTS
Struktur Modulaufbau nach alter Anlage 13 Module laut Anlage 1

Die alte Verordnung ist mit Inkrafttreten der neuen außer Kraft getreten, soweit die Übergangsbestimmungen nichts anderes vorsehen (§ 5 Abs. 2).

4.500 Zeitstunden sind nicht 4.500 Unterrichtsstunden

Ein häufiges Missverständnis. Die Verordnung hält ausdrücklich fest, dass die Zeitstunden den (gesamten) erforderlichen Workload umfassen, also digitalen und analogen Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung. Der reine Präsenzanteil ist deshalb deutlich geringer als die Gesamtstundenzahl.

Wer Angebote vergleicht, sollte darauf achten, ob die Stundenangabe den Gesamt-Workload oder die tatsächliche Präsenzzeit widerspiegelt.

Die 13 Module der Ausbildung

Anlage 1 der Verordnung gliedert das Ausbildungscurriculum in 13 Module:

Modul Inhalt Präsenz-Stunden ECTS (Workload)
I Berufsethik und Berufsidentität 35 5 (125 h)
II Sozialphilosophie und Soziologie 35 5 (125 h)
III Psychologie und psychosoziale Krisenintervention 122 20 (500 h)
IV Methodik und Technik der Beratung 240 35 (875 h)
V Psychiatrie und Sozialeinrichtungen im Überweisungskontext 35 5 (125 h)
VI Berufsspezifische medizinische Fachgebiete 35 5 (125 h)
VII Berufsspezifische juristische Fachgebiete 35 5 (125 h)
VIII Wissenschaftliches Arbeiten 55 10 (250 h)
IX Betriebswirtschaftliche Grundlagen 35 5 (125 h)
X Freie Wahlmodule 86 10 (250 h)
XI Abschlussmodul 5 15 (375 h)
XII Psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 187,5 25 (625 h)
XIII Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern 580 35 (875 h)
Gesamt 1.485,5 180 (4.500 h)

Modul XII enthält unter anderem 37,5 Zeitstunden Einzelselbsterfahrung und 150 Zeitstunden Gruppenselbsterfahrung.
Modul XIII deckt die praktische Ausbildung ab, darunter 180 Zeitstunden Peergroups, 100 Zeitstunden protokollierte Beratungsgespräche, 150 Zeitstunden Praktikum, 50 Zeitstunden Seminartätigkeit, sowie 100 Zeitstunden Einzel- und Gruppensupervision.

Anrechnung von Vorausbildungen

§ 1 der Verordnung sieht für einschlägige Vorqualifikationen eine verkürzte Ausbildung vor. Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Zeitstunden des Lehrgangs nach Anlage 2 zusätzlich zu absolvieren sind – vorausgesetzt, diese Ausbildungsschritte waren nicht bereits Teil der jeweiligen Vorausbildung:

Vorausbildung zusätzlich zu absolvieren
Bachelor Professional (BPr) im Bereich Psychosoziale Beratung gilt als vollständiger Nachweis (§ 1 Z 1)
Psychotherapeut:in, Klinische:r Psycholog:in oder Gesundheitspsycholog:in gilt als vollständiger Nachweis (§ 1 Z 9)
Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung 600 Zeitstunden
Soziale Arbeit (Akademie, FH-Lehrgang oder Universitätsstudium) 762,5 Zeitstunden
Psychotherapeutisches Propädeutikum 1.412,5 Zeitstunden
Studium der Psychologie 1.975 Zeitstunden
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege 2.225 Zeitstunden
Pädagogische, berufs-, religions- oder sozialpädagogische Bildungsanstalt oder Studienrichtung 2.725 Zeitstunden
Einschlägiges Studium in Gesundheit, Pflege, Medizin, Pädagogik, Soziales oder Theologie 3.750 Zeitstunden

Die Zuordnung im Einzelfall trifft das Ausbildungsinstitut gemeinsam mit Ihnen. Welche Ihrer Ausbildungsschritte konkret angerechnet werden, hängt vom Inhalt Ihrer Vorbildung ab.

Übergangsfristen: Abschluss nach der alten Verordnung

Die Verordnung enthält zwei Übergangsbestimmungen:

  • § 5 Abs. 3: Wer spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten – also bis 21. September 2024 – mit einer Ausbildung an einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang begonnen hat, kann den Befähigungsnachweis weiterhin nach der alten Verordnung erbringen.
  • § 5 Abs. 4: Für Personen, die spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mit einer Ausbildung nach § 1 Z 2 lit. a der alten Verordnung begonnen haben, gilt eine entsprechende Regelung.

Wer heute neu beginnt, absolviert die Ausbildung in jedem Fall nach der Verordnung 2022.

Was bedeutet das für Ihre Ausbildung?

Wenn Sie jetzt einsteigen, sollte der Lehrgang der Verordnung 2022 entsprechen – sechs Semester, 4.500 Zeitstunden, 180 ECTS, 13 Module. Fragen Sie im Zweifel nach, auf welche Verordnung sich ein Angebot bezieht.

Der Diplomlehrgang der BK Akademie ist nach der aktuellen Verordnung aufgebaut. Details zu Ablauf, Terminen und Kosten finden Sie auf der Seite zur Lebens- und Sozialberater Ausbildung in Wien.

Häufige Fragen zur LSB-Verordnung 2022

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung wurde am 21. März 2022 als BGBl. II Nr. 116/2022 kundgemacht. Nach § 5 Abs. 1 tritt sie sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft, also mit 21. September 2022.

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl. II Nr. 140/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 112/2006. Sie ist mit Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft getreten, soweit die Übergangsbestimmungen nichts anderes vorsehen.

Nein. Die Verordnung rechnet in Zeitstunden im Sinne des gesamten Workloads. Dazu zählen digitaler und analoger Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung. Die reine Präsenzzeit ist deutlich geringer.

Nach § 5 Abs. 3 können Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung – also bis 21. September 2024 – mit einer Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften begonnen haben, den Befähigungsnachweis weiterhin nach der alten Verordnung erbringen.

Die Verordnung nennt in § 1 unter anderem Soziale Arbeit, Psychologie, das psychotherapeutische Propädeutikum, pädagogische Studienrichtungen, den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie einschlägige Studien in Gesundheit, Pflege, Medizin, Pädagogik, Soziales oder Theologie. Je nach Vorbildung verbleibt eine unterschiedliche Zahl an Zeitstunden.

Anlage 1 der Verordnung gliedert das Ausbildungscurriculum in 13 Module – von Berufsethik über Methodik und Technik der Beratung bis zur praktischen Ausbildung. Zusammen ergeben sie 4.500 Zeitstunden und 180 ECTS.

Stand: 3. August 2026. Diese Seite gibt den Inhalt der Verordnung zusammengefasst wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext im RIS.