Seit 21. September 2022 gilt für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater in Österreich eine neue Rechtsgrundlage: die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2022. Sie regelt, welche Ausbildung für die Gewerbeberechtigung nachzuweisen ist, wie umfangreich sie sein muss und welche Vorqualifikationen angerechnet werden.
Diese Seite fasst die wesentlichen Punkte zusammen. Hier geht’s zum Original:

